| Stichwort |
Information |
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ADR |
ADR/SDR. Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse.
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Bankcheck |
Ein Bankcheck ist ein Check der durch eine Bank bestätigt ist. In der Regel muss der Betrag bei der Bank eingezahlt werden und danach wird für diese Summe ein Check (Bankcheck) ausgestellt. |
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Bedingung |
Der Spediteur unterliegt und haftet gemäss den AB SSV "Allgemeine Bedingungen" des Verbandes Schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen, neuste Fassung.
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| C |
CMR |
Internationale LKW-Frachtbrief Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr. |
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Carnet ATA |
Zolldokument für Zoll- und Mwst freie Verkehre ins Ausland. Wird vor allem für Ausstellungen benötigt. Das Carnet ATA muss bei der zuständigen Handelskammer beantragt werden. Der Antragsteller verbürgt sich gegenüber der Handelskammer für die ordnungsgemässe Abfertigung/Löschung sowie bei nicht ordnungsgemässer Löschung für ev. Zoll- und Mwst Abgaben. |
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C.O.D. |
Auslieferung der Ware nur gegen Nachnahme (Cash on delivery).
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| E |
Eu-Verzollung |
siehe unter Dienstleistungen "EU-Verzollung" |
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EST |
Abfertigung. Einfuhrumsatzsteuer Abfertigung: Gebühr für die Berechnung des Mwst-Wertes gegenüber der Zollbehörde. Mehraufwand für den Spediteur.
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Frankatur |
Basis für die Berechnung von Fracht- und Verzollungsspesen sind die internationalen INCO-Terms. Bei Unstimmigkeiten mit der Rechnungsstellung ist jedoch immer der Auftraggeber für die Spesen und Auslagen haftbar! |
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Freipass |
Zollabfertigung für Güter, die temporär in die Schweiz importiert oder exportiert werden. Folgende Möglichkeiten bestehen:
verbürgter Freipass:
Hier wird nur für die Zollabgaben und Mwst gebürgt. Keine Belastung; nur Bürgschaft.
hinterlegter Freipass:
Hier werden die Zollabgaben und Mwst belastet.
Für weitere Detail bitten wir Sie uns zu kontaktieren.
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| G |
Geleitschein |
Nationales Transitdokument. Wird benötigt, um unverzollte Waren von einem Zollamt zum anderen zu verschieben.
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| L |
Lieferkondition |
Basis für die Berechnung von Fracht- und Verzollungsspesen sind die internationalen INCO-Terms. Bei Unstimmigkeiten mit der Rechnungsstellung ist jedoch immer der Auftraggeber für die Spesen und Auslagen haftbar! |
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LSVA |
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Grundlage zur Berechnung ist das Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis, gefahrene km und Emmissionskategorie des Fahrzeuges ( Euro 0 , Euro 1 und Euro 2/3 )
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| O |
OZL |
Als OZL bezeichnet man ein offenes Zolllager in der Schweiz. Hier können Waren unverzollt (d.h. ohne MwSt/Zollgebühren) gelagert und wieder exportiert werden. Spätere Einfuhr in die Schweiz möglich.
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| R |
Revision |
Besichtigung der Ware durch die Zollbehörde, zusammen mit dem Deklaranten der Speditionsfirma, um Sendungsdetails/Identität der Ware zu überprüfen. |
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Rechtsgrundlagen |
Der Spediteur in der Schweiz haftet nach den Allg. Bedingungen des Verbandes Schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen |
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Retentionsrecht |
Die dem Spediteur übergebenen oder sonstwie zugekommen Güter haften ihm als Pfand für den jeweiligen Saldo aus dem gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber.
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| S |
Status bei Verzollung |
Es gibt drei Stati bei der Verzollung mit Zollmodell 90:
frei: Sendung ist verzollt und ist bezugsberechtigt
frei mit: Sendung ist verzollt und bezugsberechtigt, Papiere müssen aber der Zollbehörde zur überprüfung übergeben werden.
gesperrt:Sendung ist nicht bezugsberechtigt. Die Zollbehörde entscheidet ob ev. eine Revision (siehe R) durchgeführt werden muss. |
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SDR |
SDR/ADR. Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse.
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| T |
Tratte |
Im internationalen Verkehr ist es in bestimmten Länder üblich, den Dokumenten einen vom Exporteur ausgestellten, auf den Importeur gezogenen Wechsel beizufügen. Dient zur Sicherung der Zahlung. Bietet jedoch keine 100 % Sicherung |
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Transportbehälter |
Angaben zu den gängigsten genormten Transportbehälter
• Euro Palette
Masse: l = 120cm, b = 80cm, h = 14,4cm;
Gewicht: ca. 25kg
• Gitterbox
Masse: l = 124cm, b = 83,5cm, h = 97cm;
Gewicht: ca. 85kg
• 20' Container
Masse: l = 590cm, b = 230cm, h = 235cm;
Gewicht: ca. 32m3
• 40' Container
Masse: l = 1190cm, b =230cm, h =235cm;
Gewicht: ca. 64m3 |
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Transportversicherung |
Transportversicherung sollte, wenn möglich durch den Exporteur / Importeur oder Spediteur eingedeckt werden. Sicherheit, dass die Ware zu 100 % versichert ist. Der Spediteur deckt die Versicherung nur auf schriftlichen Antrag des Exporteurs oder Importeurs.
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| U |
Umzugsgut |
Um privates Umzugsgut über eine Spedition zu importieren, benötigt Ihre Speditionsfirma folgende Unterlagen an der Grenze:
• Umzugsgutformular der Zollbehörde
• Mietvertrag der Wohnung/Haus in der Schweiz
• Evtl. Aufenthaltsbewilligung
• Abmeldung im Ausland
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| V |
Volumenberechnung |
Folgende Volumenverhältnisse werden angewendet:
• Schiff: 1 m3 = 1000 kg = 1 x messend
• LKW 1 m3 = 333 kg = 3 x messend
• Flugzeug 1 m3 = 167 kg = 6 x messend |
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Vorbehalt |
Vorbehalt wird auf dem Frachtpapier anbracht bei beschädigter Ware.
"unter Vorbehalt" oder mit "Vorbehalt übernommen" sind keine rechtswirksamen Vorbehalte. Es müssen detaillierte Angaben gemacht werden, z.B. "3 von 20 Kartons nass und aufgerissen".
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| Z |
Zollkonto |
Mit diesem Konto (genannt ZAZ) werden Ihnen bei Importen alle Zoll- und MwSt-Beträge direkt mit folgenden Fristen ab Ihrem Konto gebucht:
Mehrwertsteuer: 60 Tage nach Eingang
Zoll: 2 Tage nach Eingang |
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Zollpapiere |
Als Zollpapiere gelten Unterlagen, welche für eine korrekte Einfuhr, bzw. Ausfuhr bei Grenzübertritt benötigt werden:
Import: Handelsrechnung 2-fach, Ausfuhrerklärung des Absenders EUR1 bei Warenwert über CHF 10'200.--
Export: Handelsrechnung 2-fach, einheitl. Speditionsauftrag des SSV EUR1 bei Warenwert über CHF 10'200.--, evtl. VAV
Weitere Details erhalten Sie bei Ihrem Spediteur. |
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ZV |
Als ZV bezeichnet man den "zugelassenen Versender". Dies ist ein zolltechnischer Status und befähigt zur Erstellung von T-Papieren und zur Ausfuhrabfertigung im Inland (Umgehung der Grenzöffnungszeiten). |
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ZE |
Als ZE bezeichnet man den "zugelassenen Empfänger". Dies ist ein zolltechnischer Status und befähigt zum Entlad der Ware vor Verzollung und zur begrenzt späteren Einfuhrverzollung im Inland (Umgehung der Grenzöffnungszeiten). |
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Zession/Zedieren |
Rechte an einen Dritten abtreten:
Ausdruck wird auch gebraucht unter Spediteuren für die Abtretung/Übergabe einer Sendung an einen anderen Verfügungsberechtigten.
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