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ADR Rechtsgrundlagen
Bankcheck Retentionsrecht
Bedingung Status bei Verzollung
CMR SDR
Carnet ATA Tratte
C.O.D. Transportbehälter
Eu-Verzollung Transportversicherung
EST Umzugsgut
Frankatur Volumenberechnung
Freipass Vorbehalt
Geleitschein Zollkonto
Lieferkondition Zollpapiere
LSVA ZV
OZL ZE
Revision Zession/Zedieren

Klicken Sie auf den gewünschten Begriff um zu Erklärung zu springen.
 

Stichwort Information
   
A ADR ADR/SDR. Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse.
 
   
   
B Bankcheck Ein Bankcheck ist ein Check der durch eine Bank bestätigt ist. In der Regel muss der Betrag bei der Bank eingezahlt werden und danach wird für diese Summe ein Check (Bankcheck) ausgestellt.
     
  Bedingung Der Spediteur unterliegt und haftet gemäss den AB SSV "Allgemeine Bedingungen" des Verbandes Schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen, neuste Fassung.
 
   
   
C CMR Internationale LKW-Frachtbrief Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr.
     
  Carnet ATA Zolldokument für Zoll- und Mwst freie Verkehre ins Ausland. Wird vor allem für Ausstellungen benötigt. Das Carnet ATA muss bei der zuständigen Handelskammer beantragt werden. Der Antragsteller verbürgt sich gegenüber der Handelskammer für die ordnungsgemässe Abfertigung/Löschung sowie bei nicht ordnungsgemässer Löschung für ev. Zoll- und Mwst Abgaben.
     
  C.O.D. Auslieferung der Ware nur gegen Nachnahme (Cash on delivery).
 
   
   
E Eu-Verzollung siehe unter Dienstleistungen "EU-Verzollung"
     
  EST

Abfertigung. Einfuhrumsatzsteuer Abfertigung: Gebühr für die Berechnung des Mwst-Wertes gegenüber der Zollbehörde. Mehraufwand für den Spediteur.
 

   
   
F Frankatur Basis für die Berechnung von Fracht- und Verzollungsspesen sind die internationalen INCO-Terms. Bei Unstimmigkeiten mit der Rechnungsstellung ist jedoch immer der Auftraggeber für die Spesen und Auslagen haftbar!
     
  Freipass Zollabfertigung für Güter, die temporär in die Schweiz importiert oder exportiert werden. Folgende Möglichkeiten bestehen:
verbürgter Freipass:
Hier wird nur für die Zollabgaben und Mwst gebürgt. Keine Belastung; nur Bürgschaft.
hinterlegter Freipass:
Hier werden die Zollabgaben und Mwst belastet.
Für weitere Detail bitten wir Sie uns zu kontaktieren.
 
   
   
G Geleitschein Nationales Transitdokument. Wird benötigt, um unverzollte Waren von einem Zollamt zum anderen zu verschieben.
 
   
   
L Lieferkondition Basis für die Berechnung von Fracht- und Verzollungsspesen sind die internationalen INCO-Terms. Bei Unstimmigkeiten mit der Rechnungsstellung ist jedoch immer der Auftraggeber für die Spesen und Auslagen haftbar!
     
  LSVA Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Grundlage zur Berechnung ist das Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis, gefahrene km und Emmissionskategorie des Fahrzeuges ( Euro 0 , Euro 1 und Euro 2/3 )
 
   
   
O OZL Als OZL bezeichnet man ein offenes Zolllager in der Schweiz. Hier können Waren unverzollt (d.h. ohne MwSt/Zollgebühren) gelagert und wieder exportiert werden. Spätere Einfuhr in die Schweiz möglich.
 
   
   
R Revision Besichtigung der Ware durch die Zollbehörde, zusammen mit dem Deklaranten der Speditionsfirma, um Sendungsdetails/Identität der Ware zu überprüfen.
     
  Rechtsgrundlagen Der Spediteur in der Schweiz haftet nach den Allg. Bedingungen des Verbandes Schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen
     
  Retentionsrecht Die dem Spediteur übergebenen oder sonstwie zugekommen Güter haften ihm als Pfand für den jeweiligen Saldo aus dem gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber.
 
   
   
S Status bei Verzollung Es gibt drei Stati bei der Verzollung mit Zollmodell 90:

frei: Sendung ist verzollt und ist bezugsberechtigt
frei mit: Sendung ist verzollt und bezugsberechtigt, Papiere müssen aber der Zollbehörde zur überprüfung übergeben werden.
gesperrt:Sendung ist nicht bezugsberechtigt. Die Zollbehörde entscheidet ob ev. eine Revision (siehe R) durchgeführt werden muss.
     
  SDR SDR/ADR. Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse.
 
   
   
T Tratte Im internationalen Verkehr ist es in bestimmten Länder üblich, den Dokumenten einen vom Exporteur ausgestellten, auf den Importeur gezogenen Wechsel beizufügen. Dient zur Sicherung der Zahlung. Bietet jedoch keine 100 % Sicherung
     
  Transportbehälter Angaben zu den gängigsten genormten Transportbehälter

• Euro Palette
  Masse: l = 120cm, b = 80cm, h = 14,4cm;
  Gewicht: ca. 25kg
• Gitterbox
  Masse: l = 124cm, b = 83,5cm, h = 97cm;
  Gewicht: ca. 85kg
• 20' Container
  Masse: l = 590cm, b = 230cm, h = 235cm;
  Gewicht: ca. 32m3
• 40' Container
  Masse: l = 1190cm, b =230cm, h =235cm;
  Gewicht: ca. 64m3
     
  Transportversicherung Transportversicherung sollte, wenn möglich durch den Exporteur / Importeur oder Spediteur eingedeckt werden. Sicherheit, dass die Ware zu 100 % versichert ist. Der Spediteur deckt die Versicherung nur auf schriftlichen Antrag des Exporteurs oder Importeurs.
 
   
   
U Umzugsgut Um privates Umzugsgut über eine Spedition zu importieren, benötigt Ihre Speditionsfirma folgende Unterlagen an der Grenze:

• Umzugsgutformular der Zollbehörde
• Mietvertrag der Wohnung/Haus in der Schweiz
• Evtl. Aufenthaltsbewilligung
• Abmeldung im Ausland
 
   
   
V Volumenberechnung Folgende Volumenverhältnisse werden angewendet:

• Schiff: 1 m3 = 1000 kg = 1 x messend
• LKW 1 m3 = 333 kg = 3 x messend
• Flugzeug 1 m3 = 167 kg = 6 x messend
     
  Vorbehalt Vorbehalt wird auf dem Frachtpapier anbracht bei beschädigter Ware.
"unter Vorbehalt" oder mit "Vorbehalt übernommen" sind keine rechtswirksamen Vorbehalte. Es müssen detaillierte Angaben gemacht werden, z.B. "3 von 20 Kartons nass und aufgerissen".
 
   
   
Z Zollkonto Mit diesem Konto (genannt ZAZ) werden Ihnen bei Importen alle Zoll- und MwSt-Beträge direkt mit folgenden Fristen ab Ihrem Konto gebucht:
Mehrwertsteuer: 60 Tage nach Eingang
Zoll: 2 Tage nach Eingang
     
  Zollpapiere Als Zollpapiere gelten Unterlagen, welche für eine korrekte Einfuhr, bzw. Ausfuhr bei Grenzübertritt benötigt werden:
Import: Handelsrechnung 2-fach, Ausfuhrerklärung des Absenders EUR1 bei Warenwert über CHF 10'200.--
Export: Handelsrechnung 2-fach, einheitl. Speditionsauftrag des SSV EUR1 bei Warenwert über CHF 10'200.--, evtl. VAV
Weitere Details erhalten Sie bei Ihrem Spediteur.
     
  ZV Als ZV bezeichnet man den "zugelassenen Versender". Dies ist ein zolltechnischer Status und befähigt zur Erstellung von T-Papieren und zur Ausfuhrabfertigung im Inland (Umgehung der Grenzöffnungszeiten).
     
  ZE Als ZE bezeichnet man den "zugelassenen Empfänger". Dies ist ein zolltechnischer Status und befähigt zum Entlad der Ware vor Verzollung und zur begrenzt späteren Einfuhrverzollung im Inland (Umgehung der Grenzöffnungszeiten).
     
  Zession/Zedieren Rechte an einen Dritten abtreten:
Ausdruck wird auch gebraucht unter Spediteuren für die Abtretung/Übergabe einer Sendung an einen anderen Verfügungsberechtigten.
 
   
 
   
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